Juristisches Lexikon

Interpellation

... ist das Ersuchen des Parlaments an die Regierung, über eine bestimmte Angelegenheit Auskunft zu erteilen. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages unterscheidet zwischen Großen Anfragen, Kleinen Anfragen und Fragen einzelner Mitglieder des Bundestages. Die Großen Anfragen stellen selbstständige Vorlagen dar, die als Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden müssen. Kleine Anfragen dienen der Information des Parlaments über bestimmte Bereiche; sie werden von der Bundesregierung schriftlich beantwortet. Im Übrigen ist jedes Mitglieds des Parlaments berechtigt, kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten.
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