Juristisches Lexikon

Inhaltskontrolle

... von allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt durch das Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9.12.1976 (§§ 8 bis 11), indem dort u.a. ein Verbotskatalog von Klauseln aufgeführt ist, die den Verbraucher in der Regel benachteiligen, und die deshalb vom Gesetz für unwirksam erklärt werden.
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