Juristisches Lexikon

Inhaberschuldverschreibung

... ist eine Urkunde, in der dem Inhaber der Urkunde eine Leistung versprochen wird. Der Aussteller ist nur gegen Aushändigung der Schuldverschreibung zur Leistung verpflichtet. Gläubiger ist stets der Inhaber der Schuldverschreibung. Vgl. §§ 793 ff. BGB). Inhaberschuldverschreibungen sind z.B. Bundesanleihen, Industrieanleihen, Hypothekenpfandbriefe.
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