Juristisches Lexikon

Industrieverbandsprinzip

... ist regelmäßig das der Organisation der Gewerkschaften zugrunde liegende Prinzip. Danach gehören z.B. alle Arbeitnehmer der Metall verarbeitenden Industrie einer einzigen Gewerkschaft an, gleichgültig, ob sie als Elektriker, kaufmännischer Angestellter oder Betriebsschlosser tätig sind. Einige Gewerkschaften (z.B. die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft) sind allerdings nach dem Berufsverbandsprinzip organisiert.
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