Juristisches Lexikon

Hilfeleistungen

... der Sozialhilfe sind Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Letztere umfasst Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage, vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen, Eingliederungshilfe für Behinderte, Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Altenhilfe. Gesetzliche Grundlage ist das Bundessozialhilfegesetz.
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