Juristisches Lexikon

Haushaltsplan

... ist die nach den gesetzlichen Regelungen festgestellte, für die Wirtschaftsführung eines öffentlichen Haushalts maßgebende Zusammenstellung der für einen bestimmten Zeitraum veranschlagten Einnahmen und Ausgaben. Er ist die Grundlage für die Wirtschaftsführung der öffentlichen Körperschaften. Er wird im Bund und in den Ländern durch Gesetz, in den Gemeinden und den Gemeindeverbänden durch Satzung festgestellt. Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung insbesondere die veranschlagten Ausgaben zu leisten, soweit Verpflichtungsermächtigungen eingestellt sind, Verpflichtungen zulasten künftiger Haushaltsjahre einzugehen und Kredite im Rahmen der Ermächtigung aufzunehmen.
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