Juristisches Lexikon

Hauptschule

... ist eine Schulart, die den Schülerinnen und Schülern eine allgemeine Grundbildung vermittelt und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine Schwerpunktausbildung ermöglicht, die sie befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg vor allem in berufs-, aber auch in studienbezogenen Bildungsgängen fortzusetzen. An der Hauptschule kann eine 10. Klasse eingerichtet werden. Der Besuch der 10. Klasse ist freiwillig.
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