Juristisches Lexikon

Handlungsgehilfe

... ist ein Angestellter, der bei einem Kaufmann gegen Entgelt kaufmännische Dienste leistet. Er wird heute als kaufmännischer Angestellter bezeichnet. Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen enthalten für den Handlungsgehilfen die §§ 59 ff. Handelsgesetzbuch Sonderregelungen.
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