Juristisches Lexikon

Höherer Kommunalverband

... ist ein Gemeindeverband, welcher Aufgaben erfüllt, die die Verwaltungskraft eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt übersteigen. Höhere Kommunalverbände sind z.B. die bayerischen Bezirke, die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sowie die Landeswohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg.
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