Juristisches Lexikon

Höchststimmrecht

... ist eine Beschränkung der Aktienstimmrechts in der Weise, kein Aktionär mehr als eine bestimmte Anzahl von Stimmen haben darf. Hierzu bedarf es einer satzungsrechtlichen Regelung. Vgl. § 134 Abs. 1 Aktiengesetz.
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