Juristisches Lexikon

Grundstückswerte

... werden nach den §§ 192 ff. Baugesetzbuch ermittelt. Zur Ermittlung von Grundstückwerten werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Der zu ermittlende Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Für die Wertermittlung von Bedeutung ist die Wertermittlungsverordnung vom 6.12.1988.
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