Juristisches Lexikon

Gratifikation

... ist eine Vergütung aus bestimmtem Anlass. Sie wird als Anerkennung für geleistete Dienste und oft auch mit der Absicht gewährt, den Arbeitnehmer weiterhin an den Betrieb zubinden. Um Gratifikationen handelt es sich z.B. beim Weihnachtsgeld, bei Jubiläumsgaben, Heirats- oder Geburtshilfen, Mietzuschüssen u.ä.
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