Juristisches Lexikon

Gewinnermittlung

... im Einkommensteuerrecht kann erfolgen durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG, durch die Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG (nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte), die Gewinnschätzung nach § 162 Abgabenordnung (wenn Steuerpflichtige ihren Mitwirkungs- und Ordnugspflichten nicht nachkommen).
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