Juristisches Lexikon

Gewerbegebiet

... ist eine Festlegung im Flächennutzungsplan, die vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dient. Zulässig sind z.B. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen.
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