Juristisches Lexikon

Gewerbebetrieb

... im Sinne des Steuerrechts ist jede selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist. Vgl. § 15 Abs. 1 Einkommensteuergesetz.
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