Juristisches Lexikon

Getränkesteuer

... ist eine Steuer, die auf die entgeltliche Abgabe von Getränken (ausgenommen Milch und Bier) in einer Gaststätte, soweit sie an Ort und Stelle verzehrt werden, erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist der Umsatz der steuerpflichtigen Getränke. Der Steuersatz beträgt im Allgemeinen 10 v.H. des Kleinhandelspreises. Von ihrem Aufkommen her ist die Getränkesteuer eine Bagatellsteuer. Sie wird nicht in allen Bundesländern erhoben.
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