Juristisches Lexikon

Gesetz

... ist im formellen Sinne jeder vom zuständigen Gesetzgebungsorgan im Gesetzgebungsverfahren und in der dafür vorgesehenen Weise verkündete Beschluss. Im materiellen Sinne ist Gesetz jede hoheitliche Anordnung, die für eine unbestimmte Vielzahl von Personen eine allgemein verbindliche Regelung enthält. Gesetze im materiellen Sinne sind Satzungen und Rechtsverordnungen. Es wird zwischen Bundes- und Landesgesetzen unterschieden. Keine Gesetze sind Verwaltungsakte und Verwaltungsvorschriften.
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