Juristisches Lexikon

Generalversammlung

... ist das oberste Willensorgan einer Genossenschaft. In der Generalversammlung werden die Rechte der Genossen ausgeübt. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Generalversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung des Jahresfehlbetrags. Außerdem obliegt ihr die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Aus Zweckmäßigkeitsgründen ist bei großen Genossenschaften die Vertreterversammlung vorgesehen.
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