Juristisches Lexikon

Generalklausel

... ist eine ganz allgemein gehaltene Rechtsvorschrift, deren genaue Bestimmung und Ausfüllung für den Einzelfall der Gesetzgeber der vollziehenden und Recht sprechenden Gewalt überlassen hat. Polizeiliche Generalklauseln enthalten die Landespolizeigesetze etwa in der Form, dass der Polizei die Aufgabe übertragen wird, von dem einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, wenn es im öffentlichen Interesse geboten ist.
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