Juristisches Lexikon

Gemeindedirektor

... ist die Amtsbezeichnung für den Leiter der Gemeindeverwaltung in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Er vertritt die Gemeinde nach außen, während die repräsentative Vertretung beim Bürgermeister liegt.
<<   GemeindebürgerGemeindeeinwohner   >>