Juristisches Lexikon

Gebietshoheit

... ist die Befugnis, Anordnungen gegenüber allen in einem bestimmten Gebiet befindlichen Personen und Sachen zu treffen. Sie erstreckt sich sowohl auf die Staatsangehörigen als auch auf Ausländer. In der Bundesrepublik besitzen neben dem Bund und den Ländern auch die Gemeinden die Gebietshoheit.
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