Juristisches Lexikon

Güternahverkehr

... ist jede Beförderung von Gütern mit einem Kraftfahrzeug für andere innerhalb der Nahzone (50 km vom Standort) mit Ausnahme des Umzugsverkehrs. Wer Güternahverkehr mit Lastkraftwagen mit einer Nutzlast von mehr als 750 Kilogramm oder mit Zugmaschinen gewerbsmäßig betreiben will (allgemeiner Güternahverkehr), bedarf der Erlaubnis. Vgl. §§ 2, 80 ff. Güterkraftverkehrsgesetz.
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