Juristisches Lexikon

Günstigkeitsprinzip

... ist ein wichtiger tarifrechtlicher Grundsatz. Es greift ein, wenn eine arbeitsvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer objektiv günstiger ist als die entsprechende Regelung im Tarifvertrag. Einzelvertragliche Abmachungen gegen in diesem Fall der tariflichen Regelung vor. Gesetzlich verankert ist das Günstigkeitsprinzip in § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz.
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