Juristisches Lexikon

Fremdverwaltungsaufgaben

... sind staatliche Verwaltungsaufgaben, die den kreisfreien Gemeinden, Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden durch Gesetz zur Erfüllung übertragen werden. Die Gemeinden und Landkreise unterliegen bei der Erfüllung dieser Aufgaben der Fachaufsicht und im Einzelfall den Weisungen der vorgesetzten Behörde. Fremdverwaltungsaufgaben sind beispielsweise die Aufgaben der Standes- und Meldeämter.
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