Freizügigkeit
... ist das Recht, ungehindert an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen, auch zu diesem Zweck in das Bundesgebiet einzureisen. Nach Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz genießen die Deutschen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. Beschränkungen dieses Grundrechts sind nur in den in Art. 11 Abs. 2 abschließend genannten Fällen zulässig.