Juristisches Lexikon

Freizügigkeit

... ist das Recht, ungehindert an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen, auch zu diesem Zweck in das Bundesgebiet einzureisen. Nach Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz genießen die Deutschen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. Beschränkungen dieses Grundrechts sind nur in den in Art. 11 Abs. 2 abschließend genannten Fällen zulässig.
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