Juristisches Lexikon

Fraktion

... ist ein Zusammenschluss von Parlamentsabgeordneten (meist der gleichen Partei). Im Deutschen Bundestag sind mindestens 5 % Abgeordnete zur Bildung einer Fraktion erforderlich. Die Bildung von Fraktionen ist erforderlich für das Recht der Gesetzesinitiative.
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