Juristisches Lexikon

Formkaufmann

... ist ein Kaufmann kraft Rechtsform. Nach § 6 Abs. 1 HGB finden auf die Handelsgesellschaften die für die Kaufleute geltenden Regelungen in vollem Umfang Anwendung. Zu den Handelsgesellschaften in diesem Sinne gehören sämtliche Gesellschaften, die als solche in das Handelsregister eingetragen sind (insbesondere Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
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