Juristisches Lexikon

Flächenstaat

... ist ein Bundesland, das im Gegensatz zum Stadtstaat über das Gebiet der Landeshauptstadt hinaus ein größeres Staatsgebiet besitzt. Flächenstaaten sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
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