Juristisches Lexikon

Firmenlöschung

... ist zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Kann die Anmeldung des Erlöschens einer eingetragenen Firma durch die hierzu Verpflichteten nicht auf diesem Weg herbeigeführt werden, so hat das Gericht das Erlöschen von Amts wegen einzutragen.
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