Juristisches Lexikon

Factoringvertrag

... ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Factor (Bank oder Gesellschaft). Der Unternehmer tritt dem Factor die gesamten (künftigen) Forderungen gegen seine Abnehmer ab. Dieser schreibt den Gegenwert der abgetretenen Forderung unter Abzug der Provision dem Unternehmer gut, führt die Debitorenkonten des Unternehmers und zieht die Forderungen bei ihrer Fälligkeit ein.
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