Juristisches Lexikon

Fachplanung

... ist die auf einen bestimmten Sachbereich (z.B. Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft) oder ein bestimmtes Vorhaben (z.B. Planung eines Flughafens) beschränkte Planung. 38 Baugesetzbuch nimmt Fachplanungen aus der allgemeinen Bauleitplanung ausdrücklich heraus. Für sie gelten besondere Gesetze, die für bestimmte Fachplanungen ein Planfeststellungsverfahren und einen Planfeststellungsbeschluss anordnen.
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