Fünf-Prozent-Klausel
... ist die gesetzliche Regelung, die das Prinzip der Verhältniswahl zugunsten der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages einschränkt, indem der Wahl von Splitterparteien vorgebeugt werden soll. Eine Partei, die nicht wenigstens fünf Prozent aller im Bundesgebiet abgegebenen Zweitstimmen erhält oder mindestens drei Direktmandate erringt, ist vom Verhältnisausgleich und damit vom Mandatsgewinn ausgeschlossen.