Juristisches Lexikon

Föderalismus

... ist eine Organisationsform zur Integration von Gliedstaaten in einem Staatsverband. Föderalistisch ist ein Bundesstaat, wenn der Schwerpunkt der staatlichen Aufgaben und Kompetenzen bei den Gliedstaaten liegt und die individuelle Eigenart der Gliedstaaten prinzipiell bewahrt wird. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderalistisch aufgebauter Bundesstaat; allerdings ist der Föderalismus durch die wachsende Vereinheitlichung der Gesetzgebung und das Zusammenwirken von Bund und Ländern in der Verwaltung und der Finanzierung von Aufgaben gekennzeichnet.
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