Juristisches Lexikon

Europäische Akte

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 17.2. und 28.2.1986 in Luxemburg und Den Haag die Einheitliche Europäische Akte mit der ausdrücklichen Zielsetzung beschlossen, "das von den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften ausgehende Werk weiterzuführen und die Gesamtheit der Beziehungen zwischen den Staaten _ in eine Europäische Union umzuwandeln." Die Einheitliche Akte enthält wichtige Änderungen der materiellen und institutionellen Bestimmungen der Gemeinschaftsverträge und erstmals die vertragliche Fixierung der bereits praktizierten Europäischen Politischen Zusammenarbeit in der Aussenpolitik sowie des "Europäischen Rates".
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