Juristisches Lexikon

Erbschaftsteuer

... (Schenkungsteuer) ist eine Steuer auf den Nachlass eines Erblassers und auf Schenkungen unter Lebenden. Erhoben wird diese Steuer aufgrund des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes erhoben. Die Erbschaftsteuer ist eine Landessteuer.
<<   ErbschaftskaufErbschein   >>