Juristisches Lexikon

Entwicklungsplan

... ist ein Plan, der für einen bestimmten Zeitraum umfassend, das heißt die Fachplanungen, die Ziele für die Entwicklung eines bestimmten Gebietes und die zur Zielerreichung vorgesehenen Maßnahmen und Ressourcen darstellt. Solche rechtlichen Regelungen enthalten das Baugesetzbuch und die Landesplanungsgesetze der Länder.
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