Juristisches Lexikon

Enteignung

... ist die rechtmäßige Entziehung oder Belastung des Eigentums durch einen staatlichen Hoheitsakt zum Wohle der Allgemeinheit. Gemäß Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes darf eine Enteignung nur durch oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt (Junktim-Klausel).
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