Juristisches Lexikon

Enquete-Kommission

... ist ein Ausschuss, der vom Deutschen Bundestag zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe eingesetzt wird (§ 56 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages). Die Mitglieder werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt und vom Präsidenten berufen.
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