Juristisches Lexikon

Einnahmeart

... ist gemäß der Aufteilung der Einnahmen der öffentlichen Hand nach bestimmten Gliederungsgesichtspunkten eine einem bestimmten Vorgang zugeordnete Einnahme. Die Finanzstatistik unterscheidet Einnahmen der laufenden Rechnung, Einnahmen der Kapitalrechnung, Einnahmen aus besonderen Finanzierungsvorgängen.
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