Juristisches Lexikon

Einmanngesellschaft

... ist eine Kapitalgesellschaft, in der ein Gesellschafter sämtliche Geschäftsanteile erwirbt. Eine GmbH kann von vornherein als Einmanngesellschaft gegründet werden. Bei einer Personengesellschaft hat die Reduzierung der Mitgliederzahl auf nur eine Person zwangsläufig das Ende der Gesellschaft zur Folge.
<<   EinliniensystemEinnahme   >>