Juristisches Lexikon

Durchlaufende Gelder

... sind Beträge, die für einen Dritten vereinnahmt oder verausgabt werden, ohne dass der Bund, das Land oder die Gemeinde an der Bewirtschaftung dieser Mittel beteiligt ist (z. B. Einnahmen und Ausgaben von Wasserverbänden). Die Gelder sind nicht im Haushaltsplan zu veranschlagen.
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