Juristisches Lexikon

Dispositionsmaxime

... (Verfügungsgrundsatz) bedeutet, dass die Parteien des Rechtsstreits Inhalt und Ablauf des gerichtlichen Verfahrens bestimmen (z. B. durch Erhebung der Klage, Klagerücknahme, Anerkenntnis). Besondere Bedeutung hat die Dispositionsmaxime im Zivilprozess.
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