Juristisches Lexikon

Dienstzeit

... die ruhegehaltsfähige Dienstzeit ist die Dienstzeit, die der Beamte vom Tage seiner ersten Berufung in das Beamtenverhältnis zurückgelegt hat. Beim Angestellten setzt sich die Dienstzeit aus der Beschäftigungszeit und den Zeiten zusammen, die darüber hinaus im Beamten-, Angestellten- und Arbeitsverhältnis im gesamten öffentlichen Dienst nachgewiesen werden können.
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