Juristisches Lexikon

Dienstgeheimnis

... ist eine Angelegenheit einer Behörde, für die das Gesetz oder eine dienstliche Anordnung Geheimhaltung vorschreibt. Wer als Amtsträger ein Dienstgeheimnis unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird nach § 353b StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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