Juristisches Lexikon

Dienstbezüge

... der Beamte hat nach § 3 Bundesbesoldungsgesetz Anspruch auf Besoldung. Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge: Grundgehalt, Ortszuschlag, Amts- und Stellenzulagen, Vergütungen und Auslandsbezüge.
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