Juristisches Lexikon

Dienstalter

... es ist zwischen dem allgemeinen Dienstalter und dem Besoldungsdienstalter zu unterscheiden. Das allgemeine Dienstalter beginnt grundsätzlich mit der ersten Verleihung eines Amtes. Es dient u. a. als Kriterium für Personalentscheidungen. Das Besoldungsdienstalter gibt den Zeitpunkt an, von dem für das Aufsteigen in den Dienstaltersstufen auszugehen ist. Nach dem Besoldungsdienstalter bestimmen sich bei der Besoldungsgruppe A die jeweiligen Dienstbezüge.
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