Juristisches Lexikon

Deckungsmittel

... sind im Rahmen der Gesamtdeckung alle Haushaltseinnahmen (allgemeine Deckungsmittel). Vgl. § 8 Bundeshaushaltsordnung. Besondere Deckungsmittel sind Einnahmen, die wegen ihrer Zweckbindung nur für bestimmte Ausgaben verwendet werden dürfen; insoweit handelt es sich um Ausnahmen vom Grundsatz der Gesamtdeckung.
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