Juristisches Lexikon

Datenschutz

... ist der Schutz personbezogener Daten vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Es soll den Einzelnen davor Schützen durch den Umgang mit personenbezogenen Daten auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt zu werden. Grundsätzlich kann jeder selbst entscheiden, wem wann welche persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Gesetzliche Regelungen enthalten das Bundesdatenschutzgesetz vom 20.12.1990 und die Landesdatenschutzgesetze.
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