Juristisches Lexikon

Bundeszwang

... sind Zwangsmaßnahmen, die anzuwenden sind, wenn ein Bundesland die ihm nach dem Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt. Die Maßnahmen kann die Bundesregierung nur mit Zustimmung des Bundesrats treffen. Vgl. Art.37 GG.
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