Juristisches Lexikon

Bundesrechnungshof

Er ist eine unabhängige und nur dem Gesetz unterworfene oberste Bundesbehörde, dem u.a. die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit obliegt.
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